Über das Kulturzentrum



Feiern Sie mit uns!
Das einzigartige, zwischen 1905 und 1910 im Auftrag des Baron Gutmann errichtete Gebäudeensemble, wurde seinerzeit als Gestüt samt Rennbahn genutzt. Seit 1933 im Besitz des Fürstenhauses Liechtenstein dienten die Gebäude in den letzten Jahrzehnten aber lediglich als Werkstätte und Wohnhaus.
Zu den Annehmlichkeiten zählen:
- Ein einladendes Gewölbe mit Kutschenbar, Garderobe
- Der großzügige Große Saal bietet eine flexible Bestuhlung und Raumaufteilung. Je nach Veranstaltungsart sind bis zu 150 Sitzplätze möglich.
- Eine voll ausgestattete Bühne mit professionellem Bühnenlicht, Lautsprechern, Musikanlage und Bühnenvorhang – ideal für Konzerte, Aufführungen, Vorträge und Feierlichkeiten.
- Eine professionell ausgestattete Gastroküche, die eine optimale Vorbereitung und Bewirtung bei Veranstaltungen ermöglicht.
Das Kulturzentrum Kalwang verbindet großzügige Veranstaltungsflächen mit professioneller Ausstattung und vielseitigen Möglichkeiten für Bewirtung, Musik und Unterhaltung. Damit bietet es die ideale Location für Hochzeiten, Feste und Bälle, Firmenevents, Vorträge, Konzerte sowie kulturelle Veranstaltungen – für unvergessliche Momente in besonderem Ambiente.
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
| Paket in der Größe S | Paket in der Größe L | Paket in der Größe XL | nur Rossstall |
| 300,00 € | 600,00 € | 900,00 € | 300,00 € |
| Küche, Kutchenbar, Gewölbe, WC inkl. Betriebskosten und Endreinigung | Küche, Kutschenbar, Gewölbe, Saal, WC inkl. Betriebskosten und Endreinigung | Küche, Kutschenbar, Gewölbe, Saal, Rossstall, WC inkl. Betriebskosten und Endreinigung | Rossstall ohne Kulturzentrum, inkl. Betriebskosten und Endreinigung |
Weitere Serviceleistungen:
- 8,00/Stk. Tischtücherbereitstellung eckig inkl. Reinigung
- 17,00/Stk. Tischtücherbereitstellung rund inkl. Reinigung
- 5,00/Stk. Hussenbereitstellung inkl. Reinigung
Reservierungsantrag Kulturzentrum Fohlenhof:
Ansuchen für die Anmietung des Kulturzentrum Fohlenhof
Vermietungsinformationen:
Das Wichtigste auf einen Blick
-
Schlüsselübergabe: Erfolgt nach Vereinbarung im Marktgemeindeamt Kalwang.
-
Reinigung: Die Räumlichkeiten sind besenrein zu hinterlassen. Die allgemeine Reinigung ist durch die Reinigungspauschale abgedeckt. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung können zusätzliche Reinigungskosten verrechnet werden.
-
Müll: Müll, Verpackungen und Dekorationen sind vom Veranstalter selbst zu entsorgen bzw. nach vorheriger Absprache zu den vorhandenen Mülltonnen zu bringen.
-
Sicherheit: Flucht- und Notausgänge müssen jederzeit freigehalten werden.
-
Catering: Die Wahl des Caterers ist frei. Eigene technische Geräte dürfen nur in einwandfreiem Zustand verwendet werden.
-
Offenes Feuer & Pyrotechnik: Kerzen, Wunderkerzen, Feuerwerk und sonstige Pyrotechnik sind im gesamten Kulturzentrum nicht erlaubt. LED-Kerzen sind zulässig.
-
Öffentliche Veranstaltungen: Erforderliche Meldungen und Genehmigungen (z. B. Veranstaltungsmeldung oder AKM) sind vom Veranstalter selbst einzuholen.
-
Vereinsförderung: Kalwanger Vereine können einmal pro Kalenderjahr eine öffentlich zugängliche Veranstaltung mietfrei durchführen. Es fällt lediglich die Reinigungspauschale an.



