Mit 1. September 2025 trat in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Damit wird das bisherige Amtsgeheimnis abgeschafft - Bürger:innen erhalten ein gesetzlich verankertes Recht auf Zugang zu behördlichen Informationen.
Anfragen Informationsfreiheitsgesetz:
Formulare:
Feststellungsantrag gem. § 11 IFG
Informationsbegehren gem. Art. 22a B-VG
Link:

