INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ

Mit 1. September 2025 trat in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Damit wird das bisherige Amtsgeheimnis abgeschafft - Bürger:innen erhalten ein gesetzlich verankertes Recht auf Zugang zu behördlichen Informationen.


Anfragen Informationsfreiheitsgesetz:

Formulare:

Feststellungsantrag gem. § 11 IFG

Informationsbegehren gem. Art. 22a B-VG

Link:

IFG-Anfrage über die App