Gemäß dem Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, BGBI. Nr. 256/1990, idF. BGBI. I Nr. 121/2016, wird bekannt gegeben, dass die Auslosung der Personen, die nach den Bestimmungen des angeführten Bundesgesetzes für die Jahre 2027/2028 zum Geschworenen- und Schöffenamt berufen werden können,
am Dienstag, 19. Mai 2026, 15:00 Uhr,
im Gemeindeamt Kalwang, stattfindet.
Die Amtshandlung ist öffentlich!
Das Amt eines Geschworenen oder Schöffen ist ein Ehrenamt; seine Ausübung ist Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung und in der demokratischen Republik Österreich allgemeine Bürgerpflicht.
SKM_C451i26033112010.pdf


