Information für Hundehalterinnen und Hundehalter:
Für die Haltung von Hunden in unserer Gemeinde sind folgende Bestimmungen zu beachten:
1. Anmeldung von Hunden
Jeder Hund ist eigeninitiativ bei der Gemeinde anzumelden.
Die Anmeldung hat persönlich durch die Hundehalterin bzw. den Hundehalter im Gemeindeamt zu erfolgen.
Hierfür ist das Hundeanmeldeformular vollständig auszufüllen und gemeinsam mit folgenden Unterlagen vorzulegen:
- Hundeausweis (Kopie)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Kopie)
- Registrierungsnummer bzw. Chipnummer
- gegebenenfalls Hundekundenachweis (bei Neuanmeldung eines Hundes ab 01.01.2013)
- Prüfungsnachweis (falls vorhanden, z. B. Begleithund I, II oder ein übergeordneter Kurs)
Wir ersuchen um vollständige Vorlage aller erforderlichen Nachweise.
2. Entsorgung von Hundekot
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde im gesamten Gemeindegebiet unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies gilt insbesondere für öffentliche Verkehrsflächen, Gehwege, Plätze, Grünanlagen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Zur Unterstützung stehen im Gemeindegebiet Hundekotbeutel-Spender und Abfallbehälter zur Verfügung. Die Entsorgung hat in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu erfolgen.
Ein sauberes Ortsbild und die Rücksichtnahme auf Mitbürgerinnen und Mitbürger setzen ein verantwortungsbewusstes Handeln voraus.
3. Leinen- bzw. Maulkorbpflicht
Im Gemeindegebiet besteht eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht entsprechend den geltenden Bestimmungen.
Hunde sind so zu führen, dass weder Menschen noch Tiere gefährdet oder belästigt werden.
In öffentlichen Parkanlagen gilt ausdrücklich Leinenpflicht.
Die Einhaltung dieser Vorschriften dient der Sicherheit aller sowie einem geordneten und respektvollen Miteinander.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten.


