Wer muss den Kurs absolvieren?
Dieser Kurs ist nur für jene Hundehalter erforderlich, die sich ab dem 01.01.2013 einen Hund zugelegt haben und
• in den letzten 5 Jahren nicht nachweislich (Meldung bei der Gemeinde) einen Hund besessen haben (Dauer der Hundehaltung unerheblich),
Von der Verpflichtung, den Nachweis zu erbringen, sind weiters ausgenommen:
1. Personen, die die Absolvierung der Jagdprüfung oder der Aufsichtsjägerprüfung nachweisen können;
2. Personen, die ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin oder Zoologie vorweisen können;
3. Personen, die die Prüfung zur tierschutzqualifizierten Hundetrainerin/ zum qualifizierten Hundetrainer absolviert haben.
Die Kurse werden vom Amtstierarzt des Bezirkes Leoben in der Bezirkshauptmannschaft Leoben abgehalten.
Bitte beachten: Der Hund ist zum Kurs NICHT mitzunehmen!
Nach Absolvierung des Kurses wird Ihnen der Hundekundenachweis ausgefolgt.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Durch Einzahlung des Kursbeitrages in Höhe von € 41,60 und schriftlicher Bekanntgabe Ihrer Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden Sie für den nächsten Kurs vorgemerkt.
Den Beitrag können Sie entweder direkt in der Infostelle der Bezirkshauptmannschaft Leoben - oder auf das Konto bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, IBAN: AT692081524000000406 • BIC: STSPAT2G einzahlen.
Eine Absolvierung des Kurses ohne vorherige Anmeldung/ Einzahlung ist nicht möglich.
Bei Bekanntwerden eines Termins werden Sie schriftlich verständigt.
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